A) Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
5. "Ware" im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.
B) Beschaffenheit der Waren oder Leistungen
1. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
C) Kosten / Zahlungsbedingungen
3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
D) Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weiterzuveräußern.
E) Mängelansprüche (Gewährleistung)
1. Der Kunde verpflichtet sich, das gelieferte Produkt nach Lieferung schnellstmöglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist dazu angehalten, diese Meldung in Schriftform, möglichst mit Bildern oder Bildschirmausdrucken einzureichen. Zu überprüfen sind neben der Vollständigkeit und Mängelfreiheit der gelieferten Hardware auch Mängel im Rahmen der Einrichtung, z.B. das Fehlen wichtiger Programme, Funktionen oder Daten im Rahmen der Datenübernahme vom vorherigen Rechner.
2. Im Falle eines Mangels an einem bei uns erworbenen Produkt beträgt die Gewährleistung zwei Jahre bei Neuware sowie ein Jahr bei Gebrauchtware. Gebrauchtware ist als solche auf der Rechnung ausgezeichnet.
Bei einem Verbrauchergeschäft wird innerhalb des ersten Jahres vermutet, dass ein Artikel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergang mangelhaft war.
3. Bei dem Erwerb von Mietsoftware gehen sie i.d.R. einen Mietvertrag mit dem Hersteller ein, sodass der Hersteller für die Mängelhaftung im Rahmen des Mietrechts eintritt (z.B. Office 365, div. Antivirusprogramme). Zuständig für die Mängelhaftung des Produktes ist der Vermieter, zuständig für die Mängelhaftung der Einrichtung sind wir.
4. Sofern die von uns durchgeführte Einrichtung unvollständig war und die Ursache für diese unvollständige Einrichtung auf unserer Seite liegt, wird der Mehraufwand für die Fertigstellung der Einrichtung dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern dieser Mehraufwand auch angefallen wäre, wenn die Arbeiten bereits bei der Ersteinrichtung durchgeführt worden wären. Im Falle einer unvollständigen Einrichtung, die der Kunde oder ein Dritter zu vertreten hat, wird die Mehrarbeit vollständig dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Im Falle eines Mangels im Rahmen einer kundenspezifischen Einrichtung haften wir nach der gesetzlichen Mängelhaftung, sofern die betroffenen Produkte bei uns gekauft wurden (z.B. die Installation von Windows oder Office, sofern diese bei uns mit oder ohne Hardware erworben wurden) und der Fehler auf ein defektes Produkt unseres Hauses oder eine mangelhafte Einrichtung zurückzuführen ist. Im Falle der Einrichtung von Fremdprodukten haften wir nur für eine mangelhafte Einrichtung, jedoch nicht für das Produkt. Zu den Fremdprodukten gehören u.a. die Installation von kostenfreier Software, die aus dem Internet oder sonstigen Medien bezogen wurde, Gerätetreiber von Kundenhardware, beim Kunden vorhandene Softwareprodukte, Mietsoftware eines Dritten, sowie die Instantsetzung vorhandener, ggf. alter Hardware.
6. Im Falle einer kundenspezifischen Einrichtung mit bei uns erworbenen Softwareprodukten ist die Haftung beschränkt auf die von uns gelieferte Version und Konfiguration. Wir haften nicht für eigenmächtig durchgeführte durchgeführte Upgrades oder Änderungen, sofern auftretende Probleme mit diesen Änderungen zusammenhängen. Hierzu gehören z.B. ein Betriebssystemupgrade oder -neuinstallation, Änderung des Antivirenprogrammes, Installation fragwürdiger Tuning-Tools, Computerviren.
7. Die Kompatibilität der von uns gelieferten Hard- und Software zu bestehender, beim Kunden verwendeter Software/Branchensoftware wird nur im Rahmen der vom Kunden oder (Branchen-)Softwarehersteller gelieferten Kompatibilitätslisten garantiert. D.h. wenn der Hersteller die von uns gelieferte Hardware nicht in seiner Dokumentation ausschließt oder auf bekannte Fehler mit dieser Hard- und Software hinweist, der Fehler jedoch nur mit dieser (Branchen-)Software und nicht an anderer Stelle im System auftritt, gilt unsere Ware als mängelfrei. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Funktionseinschränkungen, die erst verzögert zutage treten, nur sporadisch auftreten, versteckt sind oder nur geringfügige Einschränkungen bedeuten, die in keiner Relation zur Fehlersuche stehen. Es obliegt dem Kunden, uns diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
F) Haftung für Schäden
1. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Krause Computer haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Krause Computer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Haftungshöchstgrenze
Die Haftung von Krause Computer ist der Höhe nach je Schadensfall auf maximal 5.000 € begrenzt.
4. Haftungsausschlüsse
Die Haftung ist ausgeschlossen für:
mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Imageschäden),
Datenverluste, soweit die Datensicherung durch einen Umstand abhanden gekommen ist, die Krause Computer nicht zu vertreten hat oder der Kunde die Daten nicht vorschriftsgemäß auf dem Server gespeichert hat,
Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, unzureichende Schulung oder die Nutzung nicht lizenzierter Software entstehen,
Schäden, die auf Angriffe Dritter (z. B. Hacker, Malware, Viren, Ransomware) zurückzuführen sind, es sei denn, Krause Computer hat schuldhaft keine allgemein anerkannten Sicherheitsstandards eingehalten,
Störungen oder Ausfälle von Fremdleistungen, die nicht im Einflussbereich von Krause Computer liegen (z. B. Internetprovider, Cloud-Dienste, Softwarehersteller).
Krause Computer übernimmt keine Gewähr für die störungsfreie Funktion von Software nach Updates oder Patches, insbesondere bei kundenspezifischer oder branchenspezifischer Software.
Schäden, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Informationen des Kunden entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Krause Computer.
Schäden, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden an der IT-Infrastruktur oder durch Nichteinhaltung der vereinbarten Systemvoraussetzungen entstehen.
Schäden auf Basis von höherer Gewalt, einschließlich aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Cyber-Angriffe auf die eigene Infrastruktur, behördliche Anordnungen, Streiks oder Personalausfälle aufgrund von Krankheit.
5. Versicherungsvorrang
Soweit ein Schaden durch eine vom Kunden oder von Krause Computer abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, tritt die Haftung von Krause Computer zurück. Der Kunde verpflichtet sich, vorrangig seine eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen.
6. Produkthaftung
Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
G) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haftungsregelung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Stand: 01.08.2025